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   BFH, 16.05.1989 - IV B 53/89   

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https://dejure.org/1989,10604
BFH, 16.05.1989 - IV B 53/89 (https://dejure.org/1989,10604)
BFH, Entscheidung vom 16.05.1989 - IV B 53/89 (https://dejure.org/1989,10604)
BFH, Entscheidung vom 16. Mai 1989 - IV B 53/89 (https://dejure.org/1989,10604)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 23.10.2000 - VI B 45/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Wird die Beschwerde --wie im Streitfall-- in einem gesonderten Schriftsatz begründet, muss auch dieser innerhalb der Monatsfrist beim Finanzgericht (FG) eingehen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Mai 1989 IV B 53/89, BFH/NV 1990, 244).
  • BFH, 13.11.2000 - III B 73/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz -

    Die Beschwerdefrist ist eine nicht verlängerbare gesetzliche Frist (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. BFH-Beschluss vom 16. Mai 1989 IV B 53/89, BFH/NV 1990, 244, m.w.N.).
  • BFH, 08.12.1994 - IV B 7/94

    Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Zwar muß die Begründung nicht in der Beschwerdeschrift erfolgen, sondern kann auch getrennt davon in einem eigenen Schriftsatz gegeben werden; das ändert aber nichts daran, daß die Frist von einem Monat (§ 115 Abs. 3 Satz 1 FGO) für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht verlängert werden kann (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 16. Mai 1989 IV B 53/89, BFH/NV 1990, 244).
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